Gefördert nach Qualifizierungschancengesetz (QCG)
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Wir begleiten Sie von der Auswahl der Mitarbeitenden bis zum Erhalt des Qualifizierungsgeldes transparent rechtssicher und effizient
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Mitarbeitende mit neuen Aufgaben
Teams mit Qualifizierungsbedarf
Bereiche mit hohem Fachkräftemangel
Mitarbeitende, die entwickelt werden sollen
Die Weiterbildungskosten sowie ein Teil der Lohnkosten werden im Rahmen des Qualifizierungsgeldes durch die Agentur für Arbeit bezuschusst. Die konkrete Förderhöhe hängt von Unternehmensgröße und individuellen Voraussetzungen ab. In einem Beratungsgespräch klären wir transparent welche Kosten gefördert werden und welcher Eigenanteil verbleibt.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße und den individuellen Voraussetzungen. In der Regel werden sowohl Weiterbildungskosten als auch ein Teil der Lohnkosten während der Qualifizierung bezuschusst. Die konkrete Förderhöhe wird durch die Agentur für Arbeit im Rahmen der Antragstellung festgelegt.
Teilnehmen können sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeitende, deren Qualifizierung im Zusammenhang mit neuen Anforderungen oder strukturellen Veränderungen im Unternehmen steht. Die Teilnahme setzt voraus, dass die Weiterbildung förderfähig ist und die individuellen Voraussetzungen erfüllt werden. Die genaue Eignung wird im Rahmen der Antragstellung geprüft.
Die Dauer der Weiterbildung richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme und dem Qualifizierungsziel. Sie kann je nach Inhalt und Umfang mehrere Wochen oder Monate betragen. Die konkrete Dauer wird vor Beginn gemeinsam festgelegt.
Die Weiterbildungskosten sowie ein Teil der Lohnkosten werden im Rahmen des Qualifizierungsgeldes durch die Agentur für Arbeit bezuschusst. Die konkrete Förderhöhe hängt von Unternehmensgröße und individuellen Voraussetzungen ab. In einem Beratungsgespräch klären wir transparent welche Kosten gefördert werden und welcher Eigenanteil verbleibt.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße und den individuellen Voraussetzungen. In der Regel werden sowohl Weiterbildungskosten als auch ein Teil der Lohnkosten während der Qualifizierung bezuschusst. Die konkrete Förderhöhe wird durch die Agentur für Arbeit im Rahmen der Antragstellung festgelegt.
Teilnehmen können sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeitende, deren Qualifizierung im Zusammenhang mit neuen Anforderungen oder strukturellen Veränderungen im Unternehmen steht. Die Teilnahme setzt voraus, dass die Weiterbildung förderfähig ist und die individuellen Voraussetzungen erfüllt werden. Die genaue Eignung wird im Rahmen der Antragstellung geprüft.
Die Dauer der Weiterbildung richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme und dem Qualifizierungsziel. Sie kann je nach Inhalt und Umfang mehrere Wochen oder Monate betragen. Die konkrete Dauer wird vor Beginn gemeinsam festgelegt.